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Fachwissen · 12. Mai 2026

USB-C-Pflicht im Zubehörverkauf

Der einheitliche Ladeanschluss gilt in der EU seit Ende 2024. Ein Überblick für den Fachhandel.

Seit Ende Dezember 2024 müssen in der EU neu in Verkehr gebrachte Mobiltelefone, Tablets, Kopfhörer, Kameras und weitere Kleingeräte mit kabelgebundener Ladefunktion einen USB-C-Anschluss haben. Für Notebooks gilt die Vorgabe seit April 2026.

Was das für den Verkauf bedeutet

  • Kunden erwarten, dass vorhandene Kabel und Netzteile weiterverwendbar sind. Das ist ein Verkaufsargument, kein Problem.
  • Geräte dürfen ohne Netzteil verkauft werden. Auf der Verpackung ist gekennzeichnet, ob eines enthalten ist.
  • Angaben zur benötigten Ladeleistung stehen auf dem Piktogramm der Verpackung – hilfreich, wenn Kunden nach dem passenden Netzteil fragen.

Zubehör richtig empfehlen

Nicht jedes USB-C-Kabel überträgt dieselbe Leistung. Wenn Kunden schnelles Laden erwarten, entscheidet die Kombination aus Netzteil, Kabel und Gerät. Im Beratungsgespräch lohnt es sich, nach dem stärksten vorhandenen Netzteil zu fragen und das Kabel darauf abzustimmen.

Der einheitliche Anschluss reduziert nicht den Zubehörbedarf – er verschiebt ihn zu höherwertigen Kabeln und Mehrfach-Netzteilen.
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